Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt nicht mehr als 538 Euro beträgt. Dabei sind Minijobberinnen und Minijobber nicht sozialversichert, da keine Beiträge zu Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung gezahlt werden. Bis Ende 2023 lag die Verdienstgrenze noch bei 520 Euro, ab 2024 sind es nun 538 Euro. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die den vorgeschriebenen Stundenlohn zahlen, ermöglichen ihren Minijobbern, bis zu 43,35 Stunden pro Monat zu arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
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