Minijob versus Nebenjob

Minijob versus Nebenjob: Was ist der Unterschied?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt höchstens 538 Euro beträgt oder der Arbeitseinsatz maximal 70 Tage pro Kalenderjahr umfasst. Minijobs sind sozial nicht abgesichert, da keine Beiträge zu den Sozialversicherungen geleistet werden. Es gibt zwei Arten von Minijobs:


538-Euro-Minijob: Hier darf das monatliche Arbeitsentgelt nicht über 538 Euro liegen. Die Anzahl der Arbeitsstunden ergibt sich aus dem Stundenlohn, und es gilt der gesetzliche Mindestlohn.


Kurzfristiger Minijob: Bei dieser Art darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Das monatliche Entgelt kann variieren.


Minijobs haben einige Nachteile im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Zum Beispiel erwerben Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und haben einen geringen Rentenanspruch. Zudem sind sie nicht automatisch kranken- und pflegeversichert, es sei denn, ihr Verdienst übersteigt 538 Euro pro Monat.

Ein Nebenjob wird in der Regel neben dem eigentlichen Hauptberuf ausgeübt. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die nicht ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, sondern lediglich einen Zuverdienst ermöglicht. Nebenjobs können verschiedene Formen annehmen:


Eine Nebentätigkeit kann entweder selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden. Wenn es um die Besteuerung einer nichtselbstständigen Nebentätigkeit geht, ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit Lohnsteuer-Pauschalierung handelt oder nicht.


Selbstständige Nebentätigkeit: Neben dem Hauptberuf kann man auch eine selbstständige Nebentätigkeit ausüben.


Typische Nebenjobs umfassen Tätigkeiten wie Kellnern, Verkaufstätigkeiten oder das Verteilen von Prospekten und Zeitungen. Die Art der Nebenbeschäftigung kann frei gewählt werden, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wer bereits einer Hauptbeschäftigung nachgeht, sollte jedoch eine ausdrückliche Erlaubnis seines Arbeitgebers einholen, bevor er eine zusätzliche Nebentätigkeit aufnimmt.

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